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Verfasst am: 04.06.11 [16:09]
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sten
Themenersteller
Dabei seit: 02.04.2010
Beiträge: 304
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Hallo,
habe letztes Jahr einen 4 stelligen Verlust mit den EA's bei AT erwirtschaftet. Habe diese in meiner Steuererklärung angegeben, um sie mit den hoffentlich bald kommenden zukünftigen Gewinnen in den nächsten Jahren verrechnen zu können.
Ich habe einen sehr hohen Aufwand betrieben und alle monatlichen Kontoauszüge von AT ausgedruckt, alles zusammengerechnet und der Steuererklärung beigefügt. Das waren fast 200 Seiten, weil bei den Pooling-EA's ganz schnell sehr viele Trades zusammen kommen.
Das Finanzamt schreibt:
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften wurden nicht berücksichtigt, da die ordnungsgemäßen Bescheinigungen der Bank fehlt.
Wie sieht das bei Euch aus? Wurden da die Verluste anerkannt?
Muss man zwingend bei Consors & Co ein Depot haben, damit die Verluste mit späteren Gewinnen verrechnet werden können?
Viele Grüße
Sten
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Verfasst am: 04.06.11 [20:41]
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forex_live
Dabei seit: 19.04.2010
Beiträge: 375
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also ganz ehrlich... wenn mir mein fa so kommen würde, würde ich nur schriftlich anfordern, dass solch ein satz auch für gewinne gilt und mir dan ins fäustchen lachen dieses schreiben hefte dir bitte extrem gut weg. solange du keine "anerkannte" bestätigung für gewinne hast (siehe verluste) kann das fa diese dann auch nicht berücksichtigen. spassenshalber kannst du aber mal eine 3-zeiler (widerspruch)zum fa schicken und um überprüfung des bescheides bitten (dabei bitte keine schlafenden hunde wecken...). sollte der widerspruchsbescheid dann ebenso aussehen...naja... ABHEFTEN!!!
wenn du absolut auf nummer sicher gehen willst: geh zu einem steuerberater. allerdings haben die meisten ebensowenig ahnung vom forextrading im ausland wie die luxusbeamten beim fa. das zieht sich konsequenterweise durch alle beamtenschienen. die bfain kannst du ganz genauso in der pfeife rauchen: 10-20 jahre alter wissensstand. die ahnennichtmal im ansatz, dass sich die welt in den letzten 10 jahren weitergedreht hat*g* bei den richtern an den finanzgerichten dürfte es nicht viel anders aussehen... in schland passiert eben alles 10 jahre später. das wird sich so schnell auch nicht ändern. wir deutschen sind ja eh die besten, tollsten, schlauesten usw. mit natürlcih der weltbesten regierung... wir retten die welt im alleingang. und nur was von uns kommt gibt es und ist für gut befunden worden was es sonst noch so in der welt gibt, braucht uns nicht zu interessieren. es sei denn ein pleitestaat braucht geld und sinnigerweise sind da "systemrelavante" banken involviert... oder was gabs da denn noch.. ja!.. die deutschen akw's sind sicher... und dann kam japan... und ..achja... wir müssen im schlepptau von amiland der ganzen restlichen welt die deutsche luxusdemokratie aufs auge drücken..... sowas ist extrem wichtig und ALTERNATIVLOS.
als kleinen gag kannst du ja deinem fa-beamten mal mitteilen, dass ein forexbroker keine bank ist und ihm (falls du ihm was gutes tun möchtest)ein grundlagenbuch zum thema forex schenken oder ausleihen der kennt bestimmt nur sparbücher, bundesschatzbriefe und wenns hochkommt aktien...
ich würde es aber drauf anlegen, dass mir das fa wiederholt bestätigt, dass die verluste nicht angerechnet werden können... am ende ist es gewinn und der kann dann eben auch nicht anerkannt werden.so einfach ist das. zur dürfte da sogar das gg auf deiner seite stehen. so ein verfahren dürfte recht spassig werden. leg dir aber für den schlimmsten fall von GEWINNEN 25% abgeltungssteuer auf ein festgeldkonto. du musst vor gericht notfalls nachweisen, dass du jederzeit in der lage warst steuern zu bezahlen, du aber nach den bescheiden vom fa davon ausgehen durftest, dass die gewinne nicht anerkannt werden, da ja die verluste (aus der geleichen "geschäftstätigkeit") das fa auch nicht interessiert haben.
mfg fl
achso: unserem steuerberater reichen sogar die excel-exporte von mt4i.com*g* ob es dem fa reicht weiss ich noch noch lange nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 04.06.2011 um 20:42.]
Manchmal hat man kein Glück.... und dann kommt noch Pech dazu 
achja... mal verliert man und mal gewinnen die anderen...
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Verfasst am: 05.06.11 [08:56]
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MCall
Dabei seit: 03.05.2010
Beiträge: 118
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Hallo allerseits,
ich denke, ohne Steuerberater mit Ahnung in Börsengeschäften kommt man da nicht aus.
Es gibt ja diverse Voeschriften, wie bei Börsenumsaätzen die Jahresbescheinigung der Bank auszusehen hat.
u.A. muss diese (Im Zeitalter des Internet!) im Orginal!!! vorgelegt werden. Aber wenn man es dann drauf anlegt gehts auch per Ausdruck. Also reine Paragraphenreiterei.
MIt den Kontoauszügen der Broker habe ich allerdings bisher keine Probleme. Allerdings geht das über Firmenkonto.
Dort werden die Jahresgewinne gegen die Verluste einfach aufgerechnet.
So habe ich bei CMC Markets ein Konto, das anstandslos mit den Jahresenddaten durchgeht, auch mit Verlustdaten.
Auch mit den Ausdrucken von XTB mit dem Jahresendsaldo bin ich durchgekommen(auch Verluste).
Aber wie man weiss, wenn sich ein Finanzamt stur stellt....
Mich würde auch interessieren, wer mit Steuererklärung im Privatbereich Erfahrung aus erster Hand hat. Hier scheinen die Finanzbeamten Freiheiten in der Auslegung von Vorschriften zu haben.
Gruß MCALL
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Verfasst am: 05.06.11 [11:28]
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sten
Themenersteller
Dabei seit: 02.04.2010
Beiträge: 304
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Hallo,
naja, wenn man deswegen zum Steuerberater geht, dann kommt der gleich mit seiner Gebührenverordnung und schwubs sind nochmal 2000€ für Steuerberatungskosten weg.
Aber das ist auch keine Garantie dafür, dass die Verluste dann vom Finanzamt anerkannt werden. Und selbst wenn, müssen dann in den nächsten Jahren 4 stellige Gewinne her, um die Verluste und zusätzlichen Ausgaben erstmal wieder reinzuholen. Was ja auch alles andere, als sicher ist.
Wir haben da schon ein Problem, wenn das Finanzamt nicht mitspielt. Es ist ja "nicht nur" das Geld was dann weg ist, sondern auch die Zeit und Nerven was das nochmal extra kostet.
Viele Grüße
Sten
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 05.06.2011 um 11:30.]
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Verfasst am: 10.06.11 [22:07]
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sten
Themenersteller
Dabei seit: 02.04.2010
Beiträge: 304
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Hallo,
habe folgende Antwort auf meinen Einspruch gegen den Bescheid erhalten.
"Ich bitte um Ihren Einspruch statt geben zu können die Bankbescheinigungen der Banken einzureichen. Ich verweise auf die §§90,93 AO insbesondere §90 Abs. 2 Abgabeordnung."
Aber meines Wissens nach stellt ActivTrades keine Bankbescheinigungen für das deutsche Finanzamt aus.
Bitte korregiert mich, wenn ich da falsch liege.
Viele Grüße
Sten
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Verfasst am: 10.06.11 [22:33]
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Roti
Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 6
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sten schrieb:
Ich habe einen sehr hohen Aufwand betrieben und alle monatlichen Kontoauszüge von AT ausgedruckt, alles zusammengerechnet und der Steuererklärung beigefügt. Das waren fast 200 Seiten, weil bei den Pooling-EA's ganz schnell sehr viele Trades zusammen kommen.
Das Finanzamt schreibt:
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften wurden nicht berücksichtigt, da die ordnungsgemäßen Bescheinigungen der Bank fehlt.
Hallo,
meine Antwort ist ohne Gewähr bzw. stellt keine Beratung dar und ja die meisten Steuerberater haben vom Forex keine Ahnung 
Jedoch interessiert meinen immer eine Art Jahreskontoauszug / Gesamttradeaufstellung vom ausländischen FX, CFD Anbieter im Original wo in einer Zahl a) alle Gewinner und b) alle Verlierer nebst c) Währungsumrechnungen (Basiswährung EUR) drauf ist und das wird dann eingereicht.
Wenn du ein Auslandskonto hast wird ja erst einmal gar nichts abgeführt und Du bzw. dein Steuerberater muss sich drum kümmern. Bei einem guten Anbieter bekommst am Ende des Jahres bzw. Anfang des neuen Jahres eine Bescheinigung aller deiner getätigeten Geschäfte und ggf. Zins- und Dividendeneinnahmen dort.
Diese gibst du in deiner Steuererklärung an; d.h. es werden die Verluste mit den Gewinnen sowie Gebühren verrechnet und auf den Restbetrag wird die Abgeltungssteuer fällig sofern dein Freibetrag (EUR 801,- bei ledigen) ausgeschöpft ist.
Hab mal gehört - ohne Gewähr - mit einem Konto bei einer ausländischen Bank kann dieses Konto auch noch rückwirkend geprüft werden. Wird zwar nicht viel passieren, aber Ärger hast du trotzdem erst einmal.
Viel Erfolg.
Beste Grüße
Roti
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Verfasst am: 10.06.11 [22:40]
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forex_live
Dabei seit: 19.04.2010
Beiträge: 375
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lass dir bitte SCHRIFTLICH vom sb des fa die definition einer "bank" und konsequenter weise einer "bankbescheinigung" geben.
da die ganzen forex-broker rechtlich gesehen keine banken (im herkömmlichen sinn, denn dann bräuchte ein broker keine treuhand-bank...übrigens braucht ein investmentfond auch eine solche treuhandbank, da er ja selber keine bank ist und man braucht um als broker tätig zu werden auch keine BANKlizenz... usw.) sind, können diese auch keine BANKbescheinigungen ausstellen.
diese definitionen würden mich brennend interesssieren. sollten diese definitionen das hergeben was ich versuche darzustellen, treffen dich rechtlich gesehen keinerlei mitwirkungspflichten, da von dir schlichtweg unmögliches verlangt wird.
die frage ist, wie du damit weitermachen willst. ich wäre so klagefreudig und würde das von einem gericht klären lassen und nötigenfalls bis an einen eugh durchklagen unsere weltbesten beamten mit den weltbesten gesetzen, müssten sich dann mal ernsthaft mit solchen themen befassen und eine allgemeingültige regelung finden...auch wenn das wahrscheinlich jahre dauern wird bei deren arbeitsgeschwindigkeit...
mfg fl
Manchmal hat man kein Glück.... und dann kommt noch Pech dazu 
achja... mal verliert man und mal gewinnen die anderen...
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Verfasst am: 11.06.11 [14:38]
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MCall
Dabei seit: 03.05.2010
Beiträge: 118
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Hallo allerseits,
ich versteh das Ganze nicht so richtig.
Die Bescheinigungen der Broker sind KEINE BANKBESCHEINGUNGEN!!
Was soll den ein Broker anderes liefern, als die Liste der Umsätze. Dann gibt es am Jahresende eine Aufstellung von Summe aller Gewinne und Summe aller Verluste. Und dies von einem ausländischen Geschäft.
Es werden alle Kontobewegungen zum Broker offengelegt.
Die Kontozugänge/Abgänge sind belegbar durch Banküberweisung.
Was will denn das FA sonst noch?
Ich hatte z.B. bei XTB eine Jahresendabrechnung, wo es eine Eröffnungsposition gibt. Die korrespondiert mit einer Kontoeinzahlung via Bank. Danach wird durch Handelspositionen das Konto platt gemacht. Excelsheet geht zum Steuerberater. Der trägt das Endsaldo in die Umsatzart Derivate u.Ä. ein. Das Excelsheet wird beigeheftet. u.U. als Wagenladung Papier, aber das wollen Die so.
Letztendlich kann das Papier dem FA aber wurscht sein.
Man hat eine NettoEinnahme/Verlust erwirtschaftet, und die wird legal angegeben und versteuert. Vielleicht kriegt der Beamte Prozente,wenn er Gewinne anrechnet, die Verluste aber als persönliches Pech einstuft.
Also ich glaube, dass Sten mit dem FA irgendwie aneinander vorbeiredet.
Gruß MCALL
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Verfasst am: 11.06.11 [18:41]
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sten
Themenersteller
Dabei seit: 02.04.2010
Beiträge: 304
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Hallo,
erstmal Danke für die Tipps. Habe jetzt die Broker angeschrieben, dass Problem erklärt und die geforderte Bankbescheinigung für das deutsche Finanzamt angefragt.
Stichwort Steuererklärung - Abgeltungssteuer:
Wie sieht es eigentlich mit den Kaufkosten für die EA's (das ist auch locker ein 4 stelliger Betrag im letzten Jahr) und diversen Börsenabodienstkosten aus.
Können diese steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja unter welcher Rubrik?
Hat das vielleicht jemand mal probiert und was ist dabei rausgekommen?
Viele Grüße
Sten
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Verfasst am: 04.07.11 [20:21]
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links386
Dabei seit: 30.04.2011
Beiträge: 14
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sten schrieb:
Hallo,
habe letztes Jahr einen 4 stelligen Verlust mit den EA's bei AT erwirtschaftet.
Viele Grüße
Sten
Sorry, aber hast Du die EA's vor Wut schon gelöscht ?
Und bitte warne uns alle vor diesen Dingern , wo haste die her ?
mfg
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